Methodik
Stand: 26.09.2026
Diese Seite beschreibt, wie ein Eintrag entsteht und wie wir einstufen. Sie gilt für alle Einträge gleich, unabhängig davon, ob ein Unternehmen bezahlt hat oder redaktionell aufgenommen wurde.
Das Verfahren
- Behauptung erfassen. Das Unternehmen beschreibt in einem Satz, was es anders macht, und legt Belege bei.
- Abgleich im Register. Wir prüfen, ob ein anderer Eintrag derselben Branche schon dieselbe Merkmalskombination trägt.
- Abgleich im Markt. Wir vergleichen mit Wettbewerbern außerhalb des Registers, ob das Versprechen dort ebenfalls auftaucht.
- Schärfen und veröffentlichen. Wir schärfen die Aussage, bis sie wahr, belegt, relevant und im geprüften Rahmen allein stehend ist.
Drei Prüffragen vor jeder Veröffentlichung
- Wahr und belegt? Aussagen ohne Beleg werden nicht als USP eingestuft.
- Relevant? Das Merkmal muss eine Frage beantworten, die Käufer tatsächlich stellen. Eine künstlich verengte Einzigartigkeit zählt nicht.
- Allein stehend im geprüften Rahmen? Wir veröffentlichen immer den Rahmen mit, zum Beispiel die Zahl der geprüften Anbieter und das Datum.
Einstufungen
- USP: Unique Selling Proposition
- Im geprüften Rahmen macht kein anderer Anbieter dieses belegte Versprechen.
- UMP: Unique Marketing Proposition
- Andere können es auch, aber nur dieses Unternehmen stellt es erkennbar in den Mittelpunkt.
- STD: Branchenstandard
- Das Versprechen ist in der Branche verbreitet. Es steht im Profil, aber nicht als Alleinstellung.
Eine Einstufung als USP setzt eine Vergleichsmenge von mindestens 20 Anbietern derselben Unterbranche voraus. Ist die Menge kleiner, steht im Profil „Einstufung nicht aussagekräftig“. Das Datum der Prüfung steht immer im Profil. Nach zwölf Monaten empfehlen wir eine Neuprüfung.
Doppelungen vermeiden
Zwei Einträge derselben Branche dürfen nicht dieselbe Merkmalskombination als USP tragen. Kommt ein Anbieter mit einem bereits vergebenen Merkmal hinzu, schärfen wir beide Aussagen, bis sie sich unterscheiden, oder stufen sie ehrlich als UMP ein.
Was man kaufen kann und was nicht
Buchbar sind der Eintrag, Zusatzseiten zu einzelnen Leistungen und der direkte Link zum Angebot. Nicht käuflich sind die Einstufung, die Reihenfolge und eine eigene Seite ohne ausreichend belegte Inhalte. Bezahlte Elemente sind gekennzeichnet.
Wer im Register steht
Das Register bildet nicht den gesamten Markt ab. Aufgenommen werden Unternehmen, die einen Eintrag buchen, und Unternehmen, die wir redaktionell auswählen. Einen Anspruch auf Aufnahme gibt es nicht.
Davon getrennt ist die Vergleichsmenge der Prüfung: Für jede Einstufung vergleichen wir mit mindestens 20 Anbietern aus festgelegten Quellen, auch mit Anbietern, die nicht im Register stehen. Diese Anbieter nennen wir nicht.
Freigabe vor der Veröffentlichung
- Faktenfreigabe durch das Unternehmen: Das Unternehmen erhält eine Vorschau und bestätigt oder berichtigt die Fakten, also Stammdaten, Produktangaben, Bilder und Zitate. Auf die Einstufung hat es keinen Einfluss.
- Erneute Durchsicht durch den Betreiber: Frühestens am Tag nach der Prüfung sehen wir alle Schritte, Belege und die Einstufung noch einmal vollständig durch.
Derzeit prüft eine Person, der Betreiber. Eine Zweitprüfung durch eine weitere, unabhängige Person gibt es noch nicht. Damit das nachvollziehbar bleibt, dokumentieren wir jeden Schritt mit Quelle und Datum.
Interessenkonflikte
Der Betreiber von USP-Register betreut als Agentur auch Unternehmen, die im Register stehen. Diese Unternehmen sind im Profil als „Kunde des Betreibers“ gekennzeichnet und durchlaufen dasselbe Verfahren mit denselben Schwellenwerten.
Fehler gefunden?
Unternehmen und Dritte können Einträge über Korrektur melden beanstanden. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen.